Betreuungskräfte & Verträge

Betreuungskräfte & Verträge

Betreuungsvertrag.

Für die Zeit des Aufenthalts der Betreuungskraft stehen Sie als Familie (Auftraggeber) mit ihr durch den Betreuungsdienstleistungsvertrag in Verbindung, da die Betreuungskräfte auf Selbsständigerbasis agieren.

Ihr Vertrag zwischen Ihnen und uns.

Dieser Vertrag dient dazu das wir uns um alle Bürokratischen Angelegenheiten kümmern. Da wir uns schon in Kontakt mit der Betreuungskraft vor ihrer Anreise setzen, zwecks Abklärung und Vermittlung zwischen Familie und Betreuungskraft. Stehen wir auch hier in Deutschland ihnen und ihrer Betreuungskraft Tag täglich mit Rat und Tat, Persönlich und Rund um die Uhr zur Seite. Somit erledigen wir auch die notwendigen Behördengänge und sorgen für einen Reibungslosen Ablauf und nehmen ihnen eine große Last von der Schulter.

Rechtslage


Durch die Niederlassungsfreiheit Artikel 49 – 55 (AEUV) ist es machbar, dass europäische Betreuungskräfte ihre Dienstleistungen in ganz Europa und somit eben in Deutschland anbieten können.  Alle Haushaltshilfen bzw Betreuungskräfte durchlaufen alle notwendigen behördlichen Wege.  Sämtliche Verträge sind 14-tägig ohne jeglichen Grund kündbar.

Rechtlich und Firmenpolitisch gehen wir nach einem strickten und Transparenten Kurs. Sie müssen sich Bewusst sein dass die Betreuungskräfte als Selbstständig anzusehen sind. Ihre Aufgaben und Pflichten sind nach Ihren Bedürfnissen/Vorstellungen und Anhand der Bedarfsanalyse zu Entnehmen.


Ein Kurzer Einblick in den Alltag der Betreuung und Pflege zuhause.  (Video)
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